Schon jetzt vormerken: Kirchenvorstandswahl 2024

Im nächsten Frühjahr wählen die Kirchengemeinden unserer Landeskirche ihre Leitungsgremien. Genauer gesagt: den Kirchenvorstand (KV). Wahltag ist der 10.03.2024. Viele wichtige Entscheidungen zum Thema „Wie sieht kirchliches Leben bei uns vor Ort in Zukunft aus?“ wollen getroffen werden. Alle Mitglieder sind eingeladen, an den Wahlen mitzuwirken und so Kirche mitzugestalten.

Die Voraussetzungen dafür regelt das aktualisierte Kirchenvorstandsbildungsgesetz (KVBG), das die Landessynode 2022 beschlossen hat. Es enthält zahlreiche Neuregelungen, um die Stimmabgabe für die Wahlberechtigten zu erleichtern, die Wahlabläufe für die Kirchengemeinden zu vereinfachen und die Übernahme von Leitungsaufgaben durch junge Menschen zu fördern: So kann jetzt jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied für den Kirchenvorstand kandidieren, das zu Beginn der Amtszeit des neuen Kirchenvorstands (also am 1. Juni 2024) das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit fünf Monaten zur Gemeinde zählt. Und wählen dürfen alle, die am Wahltag mindestens 14 Jahre alt sind und seit wenigstens drei Monaten der Kirchengemeinde angehören.

Die Kirchenvorstandswahl 2024 bietet erstmals neben der Allgemeinen Briefwahl auch die Möglichkeit, online an der Wahl teilzunehmen. Gemeinden können - zusätzlich zur Briefwahl und Onlinewahl - eine Urnenwahl durchführen, wenn sie dies möchten.
Auch weitere Erleichterungen bietet das neue Gesetz: Die Wahlvorschläge brauchen zukünftig nicht mehr zehn Unterstützerunterschriften und können jederzeit bis 10. Oktober 2023 beim Kirchenvorstand eingereicht werden. Auch die Auslegung der Verzeichnisse der Wahlberechtigten sowie die Pflege der Verzeichnisse entfällt. Weitere Informationen werden von der Landeskirche bereitgestellt und sind auf der Website www.kirchemitmir.de abrufbar.

Impressionen aus der KV-Arbeit in Markus

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Kirchenvorstand 2018